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   BGH, 27.05.1977 - V ZR 201/75   

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https://dejure.org/1977,2982
BGH, 27.05.1977 - V ZR 201/75 (https://dejure.org/1977,2982)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1977 - V ZR 201/75 (https://dejure.org/1977,2982)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1977 - V ZR 201/75 (https://dejure.org/1977,2982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Nichtbewohnbarkeit eines Kellers als Fehler im Sinne der Sachmängelhaftung - Anforderungen an einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss - Voraussetzungen für eine arglistige Täuschung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1977, 1088
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus BGH, 27.05.1977 - V ZR 201/75
    Er kann also in der Untauglichkeit einer Sache zum Vertragszweck nach der subjektiven Anschauung der Parteien liegen (vgl. BGHZ 16, 54, 55).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus BGH, 27.05.1977 - V ZR 201/75
    Enthielte die Vertragsabschlußerklärung der Verkäufer ihrem objektiven, durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt nach (vgl. BGHZ 63, 359, 361 ff) ebenfalls die Angabe der Eignung der Kellerräume zum dauernden Aufenthalt, so könnten die Parteien übereinstimmend von der entsprechenden Eignung ausgegangen sein.
  • BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18

    Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung aufgrund der

    Die Beklagte war deshalb verpflichtet, die Kläger auf die bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit der Wohnnutzung des Souterrains ausdrücklich hinzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1977 - V ZR 201/75, WM 1977, 1088 f.).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die nach dem Bauordnungsrecht zulässige Bewohnbarkeit von Räumen eine Eigenschaft des Hauses darstellt (BGH Urt. v. 23. März 1973, V ZR 112/71, WM 1973, 612; Urt. v. 27. Mai 1977, V ZR 201/75, WM 1977, 1088).
  • BGH, 20.03.1987 - V ZR 27/86

    Vermietbarkeit einer Wohnung als vorausgesetzter Vertragszweck; Haftung eines

    Der Gebrauch dieser Räume als vermietungsfähige Wohnungen war mithin im Sinne des § 459 Abs. 1 Satz 1 BGB vertraglich vorausgesetzter Zweck des Kaufes (vgl. Senatsurt. v. 27. Mai 1977, V ZR 201/75, WM 1977, 1088, 1089).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

    Eine so geartete Immission beeinträchtigt ein ungestörtes Wohnen und mindert den Wert eines Wohnhausgrundstücks sowie seine Tauglichkeit zu dem - im Rahmen des § 459 Abs. 1 BGB nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmenden (Senatsurt. v. 27. Mai 1977, V ZR 201/75, WM 1977, 1088, 1089; BGH Urt. v. 28. März 1984, VIII ZR 5/83, NJW 1984, 2289) - gewöhnlichen Gebrauch nicht nur unerheblich.
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